© Anja-#pray for ukraine# #helping hands# stop the war / Pixabay 18.05.2022 Betrieb einer Gaststätte Gaststättenrecht In Hessen ist die selbständige Ausübung des Gaststättengewerbes nicht erlaubnispflichtig, sie muss nur gewerberechtlich gemäß § 14 Gewerbeordnung angezeigt werden.