Erledigt werden alle im Zusammenhang mit dem Fahrlehrerwesen anfallenden Verwaltungstätigkeiten wie die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Fahrlehr- oder Fahrschulerlaubnisse, Ausgaben und Eintragungen im Fahrlehrerschein und die Zulassung zur Fahrlehrerprüfung.
Für die Planung und Durchführung der Fahrlehrerprüfungen ist der Prüfungsausschuß für Fahrlehrer zuständig (Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Fahrlehrer im Kraftfahrzeugverkehr für den Regierungsbezirk Kassel, beim Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel).
Eine Liste mit seminarberechtigten Fahrschulen (Aufbauseminare für Verkehrsanfänger und Fahreignungsseminare - verkehrspädagogischer Teil und verkehrspsychologischer Teil) steht auf der Website des RP Gießen bereit: www.rp-giessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bei Fragen zur Abgabe oder Wiedererlangung eines Führerscheines aufgrund von im Zusammenhang mit Bußgeldverfahren ausgesprochenen Fahrverboten wenden Sie sich bitte an die Zentrale Bußgeldstelle (Dezernat 44). Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 44, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel, E-Mail: poststelle@zbs.hessen.de