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Abfallrecht

Im Abfallrecht spielt eine Vielzahl von Gesetzesregelungen eine Rolle. Hier finden Sie Informationen zu den einschlägigen Regelungen.

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So gibt es zahlreiche Rechtsvorschriften, die durch die EU erlassen wurden. Diese gelten teilweise unmittelbar (Verordnungen / Beschlüsse); teilweise sind sie grundsätzlich erst vom Bundesgesetzgeber in nationales Recht umzusetzen (Richtlinien / Entscheidungen).

Weiterhin gibt es Regelungen auf der Ebene des Bundes, etwa verschiedene Gesetze, Verordnungen und normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften (z. B. technische Anleitungen (TA Luft und TA Lärm)).

Darunter stehen die Rechtsvorschriften der Länder, beispielsweise Ausführungsvorschriften für Bundesgesetze und eigene Verordnungen wie z. B. die hessische Deponieeigenkontroll-Verordnung (DEKVO).

Ferner finden Mitteilungen, Empfehlungen und Informationsschriften der LAGA (Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) vielfältige Anwendung. Die LAGA-Papiere haben zunächst für sich alleine genommen keinen rechtsverbindlichen Charakter. Sofern sie jedoch ausdrücklich in Gesetzen oder Verordnungen genannt werden, erlangen sie insoweit rechtliche Verbindlichkeit. Soweit sie lediglich auf dem Erlassweg eingeführt werden, erlangen innerhalb der Verwaltung Verbindlichkeit. Die Bindungswirkung normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften kommt Ihnen jedoch nicht zu; Gerichte und Dritte sind an sie daher nicht gebunden.

Die einschlägigen Regelungen finden Sie unter Links

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