Anerkennung der Rausch Holding mit Sitz in Ebersburg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 02. Mai 2026 errichtete Rausch Holding mit Sitz in Ebersburg durch Stiftungsurkunde vom 08. Oktober 2026 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Kassel, den 27. Oktober 2026
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 - (2) - 83