Stiftungen

Anerkennung der Hubertus Trott Familienstiftung mit Sitz in Nüsttal als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts

Anerkennung der Hubertus Trott Familienstiftung mit Sitz in Nüsttal als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts

Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 04. November 2024 errichtete Hubertus Trott Familienstiftung mit Sitz in Nüsttal durch Stiftungsurkunde vom 16. Oktober 2025 als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.

Kassel, den 22. Oktober 2025

Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 – (2) –76

Schlagworte zum Thema