Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der Stiftung Altersheim Wolfhagen mit Sitz in Wolfhagen
Die vom Vorstand in der Sitzung am 20.01.2026 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 13.04.2026
Regierungspräsidium Kassel
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