Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Viessmann Allendorf-Stiftung" mit Sitz in Battenberg
Die vom Vorstand in den Sitzungen am 13.12.2024 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung