Zwei junge Männer schauen auf ihr Smartphone

Schutzschirm für Ausbildungssuchende und Brückenqualifizierung für Frauen

Hessen hat als Optionsland traditionell eine besondere Verantwortung in Bezug auf die Begleitung der Arbeitsmarktförderung übernommen. Ein Akzent liegt hierbei auf der Verknüpfung von Arbeitsmarktförderung und Fachkräfteentwicklung durch passgenaue Qualifizierungsangebote.

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Die umfangreichen und zum Teil massiven Auswirkungen der Corona-Krise beeinträchtigen den Hessischen Arbeitsmarkt weiterhin stark. Der Ausbildungsmarkt wurde je nach Branche zum Teil drastisch heruntergefahren. Der Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte bleibt eingeschränkt aufnahmefähig. Punktuelle Aktionen und Maßnahmen der Gegensteuerung reichen nicht aus. Vielmehr bedarf es nachhaltiger Anstrengungen, um insbesondere den besonders stark betroffenen Zielgruppen eine Chance für ein selbstbestimmtes Arbeiten und Leben zu ermöglichen.

Das Land Hessen hat schnell reagiert und im Rahmen des regionalisierten Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets (AQB) die zusätzlichen Förderangebote „Schutzschirm für Ausbildungssuchende“ und „Brückenqualifizierung für Frauen“ – finanziert aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ und zunächst befristet bis 31. Dezember 2021 – auf den Weg gebracht. Dann galt es, diese regional ausdifferenzierten Angebote möglichst bedarfsgerecht fortzuführen, damit ihr volles Potenzial ausgeschöpft werden kann.  Dabei war es weiterhin entscheidend, möglichst rechtskreisübergreifend und regional differenziert in die Umsetzung zu kommen und die Maßnahmen passgenau auf die Anforderungen einer möglichen konjunkturellen Belebung nach Bewältigung der Corona-Folgen auszurichten. Mit den seit Jahren etablierten regionalen Budgets verfügt die Hessische Arbeitsmarktförderung über ein wirksames Instrument zur Erreichung dieser Ziele.

Im Rahmen der Fortführung wurden für die Weiterführung des Angebots „Schutzschirm für Ausbildungssuchende“ insgesamt 7,1 Mio. € zur Förderung von Projekten mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2023 (dem Ende des Bewerberjahres) zur Verfügung gestellt. In begründeten Ausnahmefällen können Maßnahmen maximal bis zum 31. Dezember 2023 gefördert werden. Für die Weiterführung des Angebots „Brückenqualifizierung für Frauen“ wurden insgesamt 5 Mio. € zur Förderung von Projekten mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 bereitgestellt. Die Förderangebote „Schutzschirm für Ausbildungssuchende“ und „Brückenqualifizierung für Frauen“ sind Bestandteil des AQB des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI). Es wird über das Regierungspräsidium Kassel (RPKS) administriert.
Die Fördergrundsätze des AQB sind damit Grundlage für die Umsetzung.

  • Mit dem „Schutzschirm für Ausbildungssuchende“ werden weiterhin Projekte für benachteiligte junge Ausbildungssuchende gefördert, die aufgrund der krisenbedingten Verwerfungen am Ausbildungsmarkt bislang nicht mit einem Ausbildungsplatz versorgt werden konnten.
  • Das Angebot „Brückenqualifizierung von Frauen“ fördert Projekte für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen mit und ohne Kinder. Besonders erwünscht sind dabei Projekte für Alleinerziehende sowie Präventions-Projekte für Frauen, die sich noch in Arbeit befinden, aber von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Der „Schutzschirm für Ausbildungssuchende“ ist auf rechtskreisoffene Angebote für unversorgte junge Menschen am Übergang von der Schule in die Ausbildung ausgerichtet.

Das Förderangebot „Brückenqualifizierung für Frauen“ legt einen Schwerpunkt auf die Vermittlung digitaler Kompetenzen, insbesondere bezogen auf Zielberufe mit regionenspezifisch besonders ausgeprägtem Fachkräftebedarf.

Laufende Projekte, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs auf den Weg gebracht wurden und die sich in der Umsetzung bewährt hatten, konnten, ggfs. mit konzeptionellen Optimierungen, zur Verlängerung eingereicht werden. Darüber hinaus bestand in beiden Förderangeboten auch die Möglichkeit, neue Projekte einzureichen.

Bei den Downloads können Sie sich Listen der geförderten Projekte herunterladen.

Wichtiger Hinweis:

Anfragen zur Freigabe von Öffentlichkeitsmaterial, Publizitäten oder auch Presseberichten richten Sie bitte ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse des HMSI: AQBudget@hsm.hessen.de

Für die Administration ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig:

Postanschrift:
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 57 - Förderungen
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel

Besuchsanschrift:
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel