Der Ortsteil Schwalefeld der Gemeinde Willingen/Upland (Landkreis Waldeck-Frankenberg) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, um das Prädikat „Luftkurort“ zu tragen. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, das Prädikat zu bestätigen.
Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Mittwoch, 15. April im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus von Bad Wildungen den Bestätigungsbescheid und eine Urkunde an Willingens Bürgermeister Thomas Trachte. „Der Ortsteil Schwalefeld liegt auf 520 bis 807 Höhenmetern inmitten des Naturparks Diemelsee – eingebettet in die umgebenden Bergzüge des Uplands. Urlauberinnen und Urlaubern bietet sich in dem 700-Einwohner-Ort ein abwechslungsreicher Mix aus Natur, Sport, Erholung und Erlebnis. Sommers wie winters ist Schwalefeld eine Reise wert und wird mit rund 35.000 Gästeübernachtungen im Jahr ausgiebig frequentiert“, so Weinmeister, der den Einwohnerinnen und Einwohnern herzlich zum erneuten Erlangen des begehrten Prädikats gratulierte.
Willingen-Schwalefeld wurde am 26.07.1976 erstmalig das Prädikat „Luftkurort“ verliehen. Dieses wurde zuletzt im Jahr 2015 bestätigt. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2025 empfohlen, das Prädikat erneut zu bestätigen. Der Hessische Wirtschaftsminister hat dieser Empfehlung im Januar 2026 zugestimmt. Mit der nun erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.
Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.
Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.
Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.
Die formelle Bestätigung des Prädikats erfolgt dann durch einen Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Regierungspräsidiums Kassel.
Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 148 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand: 20.01.2026).
Weitere Informationen: https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/praedikatisierung