Finanzhilfeaktion

Regierungspräsidium Kassel

Unwetterschäden im Landkreis Kassel: Regierungspräsidium Kassel leitet Finanzhilfeaktion ein

Am 2. und 4. August 2024 kam es im nördlichen Landkreis Kassel
in den Gemeinden Reinhardshagen, Trendelburg und Wesertal
sowie in den Städten Hofgeismar und Bad Karlshafen aufgrund von
Unwetter mit massivem Starkregen zu Überschwemmungen und
Sturzfluten.

Zur Milderung von außergewöhnlichen Notlagen infolge der Unwetterschäden hat das Regierungspräsidium Kassel auf Antrag des Kreisausschusses des Landkreises Kassel eine Finanzhilfeaktion eingeleitet. Ab sofort können die Finanzhilfen beantragt werden. 

Die Finanzhilfeaktion erfolgt im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI). 

Die Grundlage für die Finanzhilfeaktion bilden die Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden („Elementarschäden-Richtlinien“) des Landes Hessen. In diesen werden u.a. Grundsätze einer staatlichen Finanzhilfeaktion, Voraussetzungen für die Gewährung und der Ablauf des Verfahrens geregelt. Anträge auf staatliche Finanzhilfe sind innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Finanzhilfeaktion beim Kreisausschuss des Landkreises Kassel zu stellen. Die Antragsformulare stehen auf den Internetseiten des Landkreises Kassel www.landkreiskassel.deÖffnet sich in einem neuen Fenster und des Regierungspräsidiums Kassel www.rp-kassel.hessen.de/aufsicht/finanzaufsichtÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Privatgeschädigte, landwirtschaftliche, gärtnerische und gewerbliche Betriebe. 

„Der nördliche Landkreis Kassel wurde durch ein außergewöhnliches Starkregenereignis getroffen. Das Land Hessen und die Kommunen greifen mit der Finanzhilfeaktion unverschuldet Betroffenen wirksam unter die Arme. Einen herzlichen Dank an die beteiligten Mitarbeitenden meines Hauses, des Hessischen Innenministeriums sowie des Landkreises Kassel, die sich nach dem Unwetter unverzüglich zusammengesetzt und die Finanzhilfeaktion vorbereitet haben!“, so Regierungspräsident Mark Weinmeister.

Innenminister Roman Poseck sagte: „Mit der nun gestarteten Finanzhilfeaktion auf Grundlage der Elementarschäden-Richtlinie unterstützen Land und Kommunen die Menschen im Unwettergebiet zügig und unkompliziert. So können die durch den Starkregen entstandenen wirtschaftlichen Folgen abgefedert werden. Für mich ist klar: Wir lassen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen nicht alleine und werden die betroffene Region weiter nach Kräften unterstützen. Ich danke allen Beteiligten, die daran mitgewirkt haben, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nun so schnell Hilfe erhalten.“ 

Der Landkreis Kassel richtet nun eine Schadenskommission ein, die entstandene Schäden in den betroffenen Städten und Gemeinden bewertet. Das Regierungspräsidium erstellt nach erfolgter Prüfung der Anträge die Bewilligungsbescheide und übernimmt die verwaltungsmäßige Abwicklung.

Weitere Informationen und Anträge erhalten Geschädigte über den Landkreis Kassel. Das Servicetelefon ist Mo. bis Do. 8:00 bis 15:00 Uhr und Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr zu erreichen. Gewerbetreibende und Privatpersonen: Tel. 0561/1003-1800; Landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe: Tel. 0561/1003-1850. Schriftliche Anfragen zur Finanzhilfeaktion richten Geschädigte an finanzhilfe@landkreiskassel.de bzw. finanzhilfe-agrar@landkreiskassel.de. Anträge sind ausschließlich in Papierform und unterschrieben einzureichen. Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Anträge sind mit dem Stichwort: „Finanzhilfeaktion“ zu richten an den Landkreis Kassel, Der Kreisausschuss, Wilhelmshöher Allee, 19−21, 34117 Kassel. 

Die Bekanntmachung der Finanzhilfeaktion ist veröffentlicht unter: Finanzhilfeaktion

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