Regierungspräsidium Kassel

Unterstützung für kleine und mittlere Firmen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

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Hessische Unternehmen, die von den hohen Energiekosten des Jahres 2022 in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort Härtefallhilfen beantragen. „Bund und Länder haben bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der durch den russischen Überfall auf die Ukraine ausgelösten Energiepreiskrise auf Bürgerinnen und Bürger sowie auf die Wirtschaft abzufedern.  Die Härtefallhilfen unterstützen diejenigen Unternehmen, die trotz dieser Maßnahmen noch überfordert sind“, erläuterte Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir am Freitag.  

Die Unterstützung ist vorgesehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis maximal 249 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Sie müssen im Jahr 2022 eine Verdreifachung ihrer Energiekosten erlitten haben, deswegen in die roten Zahlen geraten sein, und die Energiekosten müssen mindestens sechs Prozent ihres Umsatzes betragen haben. Ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen, Energieversorger, Banken und Unternehmen, die bereits in einem anderen Bundesland Härtefallhilfe erhalten haben.  

In Hessen bearbeitet das Regierungspräsidium Kassel die Anträge. Erstattet werden Mehrkosten des Energiebezugs im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr – allerdings nur bis zur Höhe des Betriebsverlusts, der infolge der Energiekosten eingetreten ist. Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro je Unternehmen, die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro. Die Hilfe steht unter dem Vorbehalt der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht darauf.  

Um die Hilfe zu erhalten, muss ein Unternehmen außerdem versichern, dass seine Existenz damit gesichert erscheint und es im Jahr 2023 keine betriebsbedingten Kündigungen plant. Ein Steuerberater bzw. eine -beraterin muss die Angaben zum Betriebsverlust, zu den Energiekosten und zum Anteil der Energiekosten am Umsatz bescheinigen. 

„Kein gesundes Unternehmen soll wegen des russischen Angriffs zahlungsunfähig werden."
Tarek Al-Wazir, Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Minister Al-Wazir: „Kein gesundes Unternehmen soll wegen des russischen Angriffs zahlungsunfähig werden. Die entschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung und die parteiübergreifend auf den Weg gebrachten ergänzenden Hilfen des Landes haben dazu beigetragen, dass uns Gasmangellage und Wirtschaftsabsturz erspart geblieben sind. Der dramatische Anstieg der Energiekosten wurde abgefedert, die Inflation hat nachgelassen. Mit dem Härtefallfonds runden wir die Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft ab.“ 

An der Umsetzung des Programms für Privathaushalte mit nicht leitungsgebundenen Heizungen (Öl, Pellets etc.) und  hohen Heizkostensteigerungen im Jahr 2022 wird ebenfalls mit Hochdruck gearbeitet, die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund liegt hier allerdings noch nicht vor.