Die Stiftungsaufsicht des RP Kassel geht zum 1. Januar 2027 auf die Stiftungsaufsicht beim RP Gießen über. Die Voraussetzungen dafür hat der Hessische Landtag mit Gesetz vom 20. Mai 2026 geschaffen.
Familienstiftungen, Bürgerstiftungen, Stiftungen zur Förderung der Wissenschaft, der Künste oder des Tierschutzes: Das RP Kassel führt aktuell die Aufsicht über 310 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts. In den zurückliegenden Jahren gingen jährlich zwischen 4 und 14 Neuanträge auf Errichtung einer Stiftung beim RP Kassel ein. Der Landesgesetzgeber hat vor diesem Hintergrund entschieden, im Zuge notwendiger Anpassungen an neues Bundesrecht auch die behördlichen Zuständigkeiten in Hessen effizienter zu gestalten. Mit der Bündelung der Stiftungsaufsicht für NordOst- und Mittelhessen beim RP Gießen soll eine effizientere Aufgabenwahrnehmung geschaffen und der Verwaltungsvollzug vereinheitlicht werden.
Kassels Regierungspräsident Mark Weinmeister sagte zu der bevorstehenden Zuständigkeitsänderung: „Hessen hat sich die Entbürokratisierung von Prozessen und eine Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns auf die Fahnen geschrieben. Mit der Bündelung von Kompetenzen im Stiftungsrecht beim RP Gießen bauen wir Doppelstrukturen ab und schaffen Personalkapazitäten, die wir im RP Kassel an anderer Stelle mit Gewinn einbringen können. Dies ist in Zeiten des Fachkräftemangels und sinkender Steuereinnahmen des Landes ein sinnvoller Schritt. Ich bin zuversichtlich, dass die Stiftungen, die bislang in unserer Aufsicht stehen, künftig beim RP Gießen eine kompetente Beratung erhalten und der Vollzug der Aufsichtsfunktionen auch künftig in vollem Umfang gewährleistet ist.“
Dass regionenübergreifende Kompetenzen in Hessen bei einem Regierungspräsidium gebündelt werden, ist bereits an vielen Stellen gelebte Praxis. So trägt das Regierungspräsidium Gießen etwa die landesweite Aufsicht über die hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen sowie über die Landesversorgungsämter; beim RP Kassel ist die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen angesiedelt und eine gemeinsame Luftverkehrsbehörde für die Bezirke Gießen und Kassel.
Der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich ergänzte: „Ich begrüße die Bündelung. Die ständige Überprüfung der Zuständigkeiten der einzelnen Regierungspräsidien trägt zur Optimierung der Prozesse bei. Bei uns sind die Stiftungen aus dem Kasseler Regierungsbezirk auch in Zukunft gut betreut.“
Im Hintergrund laufen aktuell bereits die Vorbereitungen zwischen den Behörden, um einen reibungslosen Übergang der Stiftungsaufsicht zum Jahreswechsel zu gewährleisten. Es haben bereits mehrere Abstimmungsrunden zwischen den Mitarbeitenden beider Regierungspräsidien stattgefunden. Die Stiftungen im Regierungsbezirk Kassel werden in den kommenden Wochen angeschrieben und über den bevorstehenden Zuständigkeitswechsel informiert.
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Ab 01.01.2027
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stiftungsrecht@rpgi.hessen.de
Über den Tag der Stiftungen
Der Tag der Stiftungen ist der zentrale und europaweite Aktionstag für alle Stiftungen. Der 1. Oktober hatte sich ursprünglich seit 2002 als Tag der
BürgerstiftungenÖffnet sich in einem neuen Fenster in Deutschland etabliert. 2013 wurde dann der Tag der Stiftungen an diesem Datum vom europäischen
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