Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel weist Unternehmen auf digitales Notifizierungsverfahren hin

Nutzung des digitalen Systems DIWASS ist seit heute verpflichtend

Mit dem heutigen 21. Mai 2026 ist das sogenannte Notifizierungsverfahren für den grenzüberschreitenden Abfalltransport auf das neue europaweite digitale System DIWASS umgestellt. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel weist betroffene Unternehmen der Abfallwirtschaft darauf hin, dass die Nutzung des digitalen Verfahrens ab sofort verpflichtend ist. In bestimmten Fällen gelten Übergangsregeln.

Die Nutzung der elektronischen Form der Abfall-Notifizierung ist seit heute EU-weit verbindlich. Hierzu hat die Europäische Kommission das „Digital Waste Shipment System“ (DIWASS) als Werkzeug für alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen entwickelt. Die Kommission verspricht sich durch die Digitalisierung mehr Transparenz, lückenlose Nachvollziehbarkeit und mittelfristig eine spürbare Beschleunigung der Verwaltungsverfahren.

Als Obere Abfallbehörde, die in NordOstHessen für den Vollzug und die Genehmigungen zuständig ist, hat sich das RP Kassel intensiv auf den Systemwechsel vorbereitet, um eine reibungslose Bearbeitung der digitalen Anträge zu ermöglichen. Notifizierungen, die vor dem 21. Mai bereits eine formelle Empfangsbestätigung der zuständigen Behörde im Empfangsstaat erhalten haben, laufen nach den alten Regelungen in Papierform weiter.

Übergangsregelung für Abfälle der „Grünen Liste“ (Anhang VII)

Für sogenannte nicht-notifizierungspflichtige Abfälle der „Grünen Liste“ (Verbringungen mit dem Annex-VII-Formular) gilt eine wichtige Erleichterung: Bund und Länder haben sich auf eine sanktionsfreie Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2026 verständigt.

Sollte eine elektronische Führung des Anhangs VII über DIWASS aus technischen Gründen vorübergehend noch nicht möglich sein, dürfen die Dokumente bis Jahresende weiterhin in Papierform während des Transports mitgeführt werden. Wichtig ist hierbei, dass zwingend das neue, aktualisierte Formular der Verordnung (EU) 2024/1157 genutzt wird. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme komplett.

NOch Fehlende Registrierungen Rasch Vornehmen

Um DIWASS nutzen zu können, müssen sich Unternehmen hierfür registrieren. Viele der betroffenen Wirtschaftsakteure in NordOstHessen (z. B. Abfallerzeuger, Abfallentsorger, Transportunternehmen, etc.) haben dies bereits getan. Das RP Kassel rät allen noch zögernden Firmen, die Registrierung möglichst rasch vorzunehmen. Diese erfolgt über den bundesweiten Online-Dienst eREG-D der Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS). Ohne eine behördliche Freigabe ist die Teilnahme am elektronischen System DIWASS nicht möglich.

Weiterführende Informationen, Leitfäden und die Zugänge zu den Registrierungsportalen finden hessische Unternehmen auf der offiziellen Informationsseite des Bundesumweltministeriums sowie auf dem Internetportal des Regierungspräsidiums Kassel:

https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/aktuelle-information-des-bmukn-und-der-laender-zum-digital-waste-shipment-system-diwassÖffnet sich in einem neuen Fenster

https://rp-kassel.hessen.de/umwelt/abfall/im-und-export

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