Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen in Burghaun

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Burghaun Nord (Vorranggebiet FD 16) in der Gemeinde Burghaun (Landkreis Fulda) genehmigt.

Die Vorhabenträgerin hatte im Juli 2024 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von zwei WEA des Typs Vestas V172 mit einem Rotordurchmesser von 172 Metern, einer Nabenhöhe von 175 Metern, einer Gesamthöhe von 261 Metern und jeweils 7,2 MW Nennleistung. Die Aufstellflächen befinden sich in der Gemarkung Großenmoor. Im Vorranggebiet FD 16 gibt es noch keine Bestandsanlagen.

Die Genehmigungserteilung wird am 23. Juni im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.

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