Die Vorhabenträgerin hatte im März 2023, zuletzt ergänzt im Oktober 2024, einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von vier WEA des Typs Vestas V150-6.0 mit jeweils einer Gesamthöhe von 244 Metern, einer Nabenhöhe von 169 Metern und einem Rotordurchmesser von 150 Metern sowie einer Nennleistung von jeweils 6,0 MW je Anlage. Die Aufstellflächen befinden sich in den Gemarkungen Neuenhain und Dorheim. Die Genehmigungserteilung wird am 6.1.2025 im Staatsanzeiger und auf der
Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.
In dem Vorranggebiet HR 64 gibt es noch keine Bestandsanlagen.
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.
Hintergrund:
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:
- die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
- die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.
In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden.