Die Vorhabenträgerin hatte im Februar 2023 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von fünf WEA des Typs Nordex N 149 mit je einer Gesamthöhe von 238,60 Metern, einer Nabenhöhe von 164 Metern, einem Rotordurchmesser von 149,1 Metern und einer Nennleistung je Anlage von 5,7 MW. Die Genehmigungserteilung wurde heute im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.
Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.
Im Windvorranggebiet KS 30 bzw. dessen räumlichem Umfeld gibt es bereits mehrere Bestandsanlagen, von denen eine im Zuge der Neuerrichtung der jetzt genehmigten WEA zurückgebaut werden soll.
Hintergrund:
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:
- die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
- die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.
Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windenergieprojekte zu nutzen.