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Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von drei Windkraftanlagen bei Vöhl und Waldeck/Ober-Werbe

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) im Vorranggebiet KB 84 bei Vöhl und Waldeck/Ober-Werbe (beide Landkreis Waldeck-Frankenberg) genehmigt.

Die Vorhabenträgerin hatte im April 2022 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) des Typs Enercon E160 EP5 E3 mit jeweils einer Gesamthöhe von 246,6 Metern, einer Nabenhöhe von 166,6 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern und einer Nennleistung je Anlage von 5,56 MW. Der Genehmigungsbescheid wurde an die Vorhabenträgerin übergeben und wird voraussichtlich am 22. Januar 2024 im Staatsanzeiger sowie auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.

Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

Im Windvorranggebiet KB 84 gibt es keine Bestandsanlagen.

Hintergrund:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windkraftprojekte zu nutzen.

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