Die Vorhabenträgerin hatte im Dezember 2021 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissionsund Strahlenschutz) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Vestas V162 mit einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Nabenhöhe von 166 Metern, einer Gesamthöhe von 247 Metern und 6,0 MW Nennleistung. Der Genehmigungsbescheid wurde der Vorhabenträgerin zugestellt; die Genehmigung wird am 08.01.2024 im Staatsanzeiger des Landes Hessen und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.
Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.
Im Windvorranggebiet KS 09 gibt es keine Bestandsanlagen.
Hintergrund:
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst, insbesondere:
- die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
- die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.
Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windkraftprojekte zu nutzen.