Die am 31. Januar 2024 errichtete Stiftung mit Sitz in Fulda verfolgt als Stiftungszweck „das Hinwirken auf eine gute und nachhaltige Zukunft für Menschen“. Dieser Zweck soll verwirklicht werden durch die Förderung der Jugendhilfe, der Volksbildung und des Schutzes der Umwelt. Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Sie wurde am 25. März 2024 als rechtsfähig anerkannt.
Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Montag im RP Kassel die Stiftungsurkunde, die die Rechtsfähigkeit der Stiftung bescheinigt, an den Stiftungsgründer Sturmius Wehner. „Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Neugründung und freue mich, dass Sie mit Ihrer Stiftung eine gute und nachhaltige Zukunft anstreben. Ich freue mich, dass Sie sich als engagierter Mitbürger mit dem eingebrachten Stiftungskapital für wohltätige Zwecke einsetzen möchten. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihr Engagement und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftungsaufsicht für die gründliche und zeitgerechte Durchführung des Anerkennungsverfahrens“, so Weinmeister.
„Herzlichen Dank für Ihre Worte und auch an Ihr Team, namentlich Herrn Kortmann, der mir in den letzten Monaten sehr kompetent und engagiert geholfen hat. Kinder, Bildung und Umwelt – so essentiell wichtig für die Zukunft, und doch so oft vernachlässigt. Auf diese drei Säulen konzentriert sich daher die Stiftung, und als deren Vorstand wird es mir eine Freude sein, mich auch persönlich für sie einzusetzen“, so der Stiftungsgründer.
Mit der Anerkennung der Sturmius Wehner Stiftung Zukunft liegt die Zahl der zugelassenen Stiftungen im Regierungsbezirk Kassel bei derzeit 296.
Hintergrund:
Eine Stiftung des bürgerlichen Rechts ist eine rechtsfähige Institution, die die Aufgabe hat, mit Hilfe eines ihr gewidmeten Vermögens einen festgelegten Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu verfolgen. Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts unterstehen der Aufsicht des Staates sowohl bei ihrer Gründung als auch während des ,Betriebs‘. Die Stiftungsaufsicht obliegt in Hessen den Regierungspräsidien. Bei der Errichtung einer Stiftung im Regierungsbezirk Kassel berät das Team der Stiftungsaufsicht, Dezernat 41, gerne und leistet auch im Vorfeld, gerade im Hinblick auf die Ausgestaltung der Regelungen in der Satzung, gerne Hilfestellung.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://rp-kassel.hessen.de/aufsicht/stiftungen