Regierungspräsidium Kassel

RP erteilt Bescheid zur Errichtung von sechs Windenergieanlagen bei Rotenburg a. d. Fulda und Alheim

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Eichkopf (Vorranggebiet HEF 03) im Landkreis Hersfeld-Rotenburg genehmigt.

Die Vorhabenträgerin hatte im Mai 2023 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von sechs WEA des Typs Enercon E 160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern, einer Gesamthöhe von 246,6 Metern und einer Nennleistung von 5,56 MW je Anlage. Die Aufstellflächen befinden sich in den Gemarkungen Seifertshausen, Rotenburg sowie Obergude. Die Genehmigungserteilung wird ab dem 21.10.2024 im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht. Zusätzlich wird der Bescheid bis zum 4.11.2024 in der Abteilung Umweltschutz, Raum A201 (Gebäude A), Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, öffentlich ausliegen.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.

Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

 

Hintergrund:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden.

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