Regierungspräsidium Kassel

Regierungspräsidium Kassel erhebt Disziplinarklage gegen ehemaligen Landrat von Waldeck-Frankenberg

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel als Disziplinarbehörde hat in dieser Woche vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Disziplinarklage gegen den ehemaligen Landrat von Waldeck-Frankenberg, H. E., erhoben. Die Klageschrift wurde dem Gericht am 8. Juli übermittelt.

Der heute 70-jährige Beklagte war von 1997 bis 2009 direkt gewählter Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte H. E. 2014 vor dem Landgericht Kassel u.a. wegen Untreue angeklagt. Das Strafverfahren wurde 2024 gegen eine Geldauflage eingestellt.

Ein im Zuge des Strafverfahrens durch die Kommunalaufsicht des RP Kassel angelegter Disziplinarvorgang wegen des Verdachts eines Dienstvergehens war, gemäß üblicher Praxis, für die Dauer des Strafverfahrens ruhend gestellt worden, und wurde nach Einstellung des Strafverfahrens wieder aufgenommen.

Nach Auffassung des RP Kassel hat H. E. als Landrat und als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Waldeck-Frankenberg seit 2006 vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft seine Amtspflichten verletzt. Im Wesentlichen legt ihm die Disziplinarbehörde zur Last, H. E. habe unter Ausnutzung seiner Stellung als Landrat und Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Waldeck-Frankenberg Anlagegeschäfte des Landkreises sowie des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft initiiert und vermittelt, um sich dadurch Provisionszahlungen zur privaten Verwendung zu verschaffen. Dies stellt ein schwerwiegendes innerdienstliches Vergehen dar.

Insbesondere mit Blick auf den angenommenen persönlichen Vorteil, die lange Dauer des Fehlverhaltens und das vorsätzliche Handeln auch als Kämmerer des Landkreises Waldeck-Frankenberg ist das Dienstvergehen nach Auffassung des RP Kassel so erheblich, dass die Aberkennung des Ruhegehaltes des Beklagten erforderlich ist.

Während des laufenden Gerichtsverfahrens werden keine weiteren Auskünfte in dieser Angelegenheit erteilt.

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