Regierungspräsidium Kassel

Prädikat bestätigt: Ronshausen-Machtlos darf sich weiterhin „Erholungsort“ nennen

Der Ortsteil Machtlos in der Gemeinde Ronshausen (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, um das Prädikat „Erholungsort“ zu tragen. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, das Prädikat für Machtlos zu bestätigen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Mittwoch, 26. März, im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Dorfgemeinschaftshaus Machtlos den Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Hessischen Wirtschaftsministers zur Bestätigung des Prädikats „Erholungsort“ an Ronshausens Bürgermeister Markus Becker. Das 180-Einwohner-Dorf Machtlos liegt an einem Südhang des Richelsdorfer Gebirges. In ruhiger Sackgassenlage ohne Durchgangsverkehr finden Erholungssuchende hier Ruhe und Entspannung. Der Ort ist geprägt von schönen Fachwerkhäusern und wird von den Einwohnerinnen und Einwohnern liebevoll gepflegt. Der örtliche Ferienpark mit 170 Ferienhäusern ist ein bedeutsamer Tourismusfaktor. Unter der Destination der Grimm-Heimat Nordhessen angesiedelt, stellt die TAG der Erlebnisregion Mittleres Fudatal e.V. das Herzstück der touristischen Vermarktung des Erholungsorts Machtlos dar. Das rührige Engagement von Verwaltung und Einwohnerschaft wurde 2019 durch einen 1. Platz beim HR-Wettbewerb „Hessens Dolles Dorf“ unter Beweis gestellt. „Dass nun auch das Prädikat ,Erholungsort‘ erfolgreich bestätigt werden konnte, ist ein schöner Erfolg und eine Belohnung für alle Beteiligten“, so Weinmeister, der den Einwohnerinnen und Einwohnern herzlich zum erneuten Erlangen des begehrten Prädikats gratulierte.

„Auf die hervorragende funktionierende Dorfgemeinschaft bin ich als Bürgermeister sehr stolz und wünsche für die Zukunft alles Gute. Es gilt weiter das Motto ,Machtlos macht’s‘“, ergänzte Bürgermeister Becker.

Ronshausen-Machtlos trägt das Prädikat „Erholungsort“ bereits seit dem 26.10.1983, zuletzt bestätigt 2015. 2024 wurde das turnusgemäße Überprüfungsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren dient einem fairen Wettbewerb der Kurorte und Erholungsorte untereinander und damit den Heilung und Erholung suchenden Patienten und Gästen. Nur so kann sicherstellt werden, dass die Gäste und Patienten in den Heilbädern und Kurorten – auch über Landesgrenzen hinweg – gleichbleibend qualitativ hochwertige Strukturen vorfinden. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2024 empfohlen, das Prädikat zu bestätigen. Der Empfehlung wurde durch den Hessischen Wirtschaftsminister zugestimmt. Mit der heute erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

 

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 146 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand: 20.02.2025).

Schlagworte zum Thema