Regierungspräsidium Kassel

Prädikat bestätigt: Dudenrode (Stadt Bad Sooden-Allendorf) bleibt „Erholungsort“

Der Ortsteil Dudenrode der Stadt Bad Sooden-Allendorf (Werra-Meißner-Kreis) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, die in einem Erholungsort vorzuhalten sind. Der Fachausschuss für Kur , Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung beschlossen, das Prädikat „Erholungsort“ für Dudenrode zu bestätigen.

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Markus Schäfer, kommissarischer Leiter des Dezernats „Regionalplanung, Bauleitplanung, Bauaufsicht, Regionalentwicklung“ beim RP Kassel, überreichte am Donnerstag den Bescheid und eine Urkunde zur Bestätigung des Zertifikats „Erholungsort“ an Bad Sooden-Allendorfs Bürgermeister Frank Hix und Dudenrodes Ortsvorsteher Reiner Hennemuth. „Dudenrode liegt in einer malerischen Landschaft am Hang des Hohen Meißners. Abseits lärmender Verkehrswege finden Ruhe- und Erholungssuchende hier Raum zum Entspannen und zur Entfaltung“ so Schäfer. Im Rahmen der Re-Prädikatisierung ist den Mitarbeitenden des Fachausschusses besonders das schöne und gepflegte Ambiente des Ortes sowie die Aufgeschlossenheit seiner Einwohnerinnen und Einwohner positiv aufgefallen. „Die Wandermöglichkeiten auf dem Meißner, Sehenswürdigkeiten wie die Hilgershäuser Höhle oder der Frau-Holle-Teich und eine Kneippanlage runden das Gesamtbild ab“, sagte Markus Schäfer abschließend.

Dudenrode ist ein traditionsreicher Erholungsort und wurde als solcher erstmals am 12. April 1974 staatlich anerkannt. Die letztmalige Bestätigung des Prädikats erfolgte im Jahr 2011. 2020 wurde die turnusmäßige Überprüfung gemäß den Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen eingeleitet. Mit der jetzt erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung (derzeit 13. Auflage vom November 2017) sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 145 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 20.07.2022), davon 60 Erholungsorte.

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