Regierungspräsidium Kassel

Prädikat bestätigt: Bad Zwesten (Kerngemeinde) bleibt „Ort mit Heilquellenbetrieb“ und „Luftkurort“

Die Gemeinde Bad Zwesten (Schwalm-Eder-Kreis) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, die in einem „Ort mit Heilquellenbetrieb“ bzw. in einem „Luftkurort“ vorzuhalten sind. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat daher nach eingehender Prüfung beschlossen, diese beiden Prädikate für Bad Zwesten (Kerngemeinde) zu bestätigen.

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Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte die Bescheide und Urkunden zur Bestätigung der Zertifikate „Ort mit Heilquellenbetrieb“ und „Luftkurort“ an Bürgermeister Michael Köhler. „Bad Zwesten liegt landschaftlich reizvoll auf rund 250 Metern Höhe, eingebettet in die Fluss- und Bachtäler der Schwalm, der Urff und des Wälzebachs. Im Vergleich zu anderen Kurorten handelt es sich hier um eine beschauliche Kommune mit rund 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern; davon wohnen knapp unter 3.000 im Kernort. Aber gerade das macht den besonderen Charme aus: Überall im Ort kann man die große Bedeutung von Gesundheit und Tourismus spüren. Zwei Rehakliniken und ein breites touristisches Angebot mit sage und schreibe 800 Gästebetten sprechen hier eine deutliche Sprache“, so Weinmeister, der dem Ort in der Nationalpark-Region Kellerwald-Edersee herzlich zum erneuten Erlangen der Prädikate gratulierte.

Bürgermeister Michael Köhler betonte: „Wir sind stolz, weiterhin ein hochprädikatisierter Kurort sein zu dürfen. Bad Zwesten steht für ein Qualitätsversprechen den Gästen gegenüber. Jetzt gilt es, unsere Gemeinde weiter als Gesundheitsstandort zu profilieren.“ Der Bürgermeister dankte den Akteuren und Dienstleistern der Gesundheitsbranche wie auch der Kurverwaltung, die den Kurort mit Leben füllen.

Bad Zwesten (Kerngemeinde) wurde 1986 erstmalig das Prädikat „Ort mit Heilquellenkurbetrieb“ sowie bereits 1975 das Prädikat „Luftkurort“ verliehen. Der Ort zählte im Jahr 2022 knapp 180.000 Gästeübernachtungen. 2021 wurde das turnusgemäße Überprüfungsverfahren eingeleitet. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat daraufhin empfohlen, das Prädikat zu bestätigen. Die Empfehlung wurde durch den Hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir 2023 bestätigt. Mit der heute erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

 

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung (derzeit 13. Auflage vom November 2017) sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 148 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 20.02.2023).

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