Regierungspräsidium Kassel

KERNGEMEINDE VON BREUNA DARF SICH WEITERHIN „ERHOLUNGSORT“ NENNEN

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreicht Urkunde

Die Kerngemeinde von Breuna (Landkreis Kassel) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, um das Prädikat „Erholungsort“ zu tragen. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, das Prädikat zu bestätigen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Mittwoch, 12. August im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Dorfgarten am Dorfgemeinschaftshaus Breuna den Bestätigungsbescheid und eine Urkunde an Bürgermeister Jens Wiegand. „Das Gemeindemotto ,Idylle und Moderne‘ findet sich in Breuna an vielen Stellen vorbildlich wieder. Malerisch am Nordwestrand des Naturparks Habichtswald gelegen, punktet die Kerngemeinde unter anderem mit einem idyllischen Ortskern, ruhigen Wanderwegen und einem ansprechenden Radwegenetz. Die Möglichkeiten zur Übernachtung, zur gastronomischen Einkehr und zum Einkaufen sind breit gefächert. Über die A44 ist Breuna hervorragend angebunden und für Reisende gut zu erreichen. Durchschnittlich 7.500 Übernachtungen pro Jahr in der Kerngemeinde können sich sehen lassen“, so Weinmeister, der den Einwohnerinnen und Einwohnern herzlich zum erneuten Erlangen des begehrten Prädikats gratulierte.

Bürgermeister Jens Wiegand fügte an: „Wir freuen uns über die erneute Auszeichnung mit dem Prädikat ,Erholungsort‘. Breuna lädt als ländlich geprägter Ort mit den vielen touristischen Möglichkeiten zum Verweilen ein.“

Der Kerngemeinde von Breuna wurde 1964 erstmalig das Prädikat „Erholungsort“ verliehen; 1973 folgte zusätzlich die Prädikatisierung zum „Luftkurort“. 2012 teilte die Gemeinde mit, auf eine Weiterführung des Prädikats „Luftkurort“ künftig zu verzichten. Die turnusmäßige Überprüfung des Prädikats „Erholungsort“ wurde 2024 eingeleitet. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2025 empfohlen, das Prädikat erneut zu bestätigen. Der Hessische Wirtschaftsminister hat dieser Empfehlung im Januar 2026 zugestimmt. Mit der nun erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

 

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Bestätigung des Prädikats erfolgt dann durch einen Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Regierungspräsidiums Kassel.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 150 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand: 30.04.2026).

 

Weitere Informationen:

https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/praedikatisierung 

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