Das aktualisierte Merkblatt soll Bauherren, Bauleiterinnen, Abbruchunternehmern, Ingenieurbüros oder Planerinnen in Hessen als Leitfaden für die ordnungsgemäße Beprobung, Trennung, Abfalleinstufung und Entsorgung von Bauabfällen dienen. Darüber hinaus werden Hinweise zu aktuellen Rechtsvorschriften gegeben. Das Merkblatt berücksichtigt u.a. die zum 1. August 2023 bundesweit in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV).
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Hendrik Kalvelage
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