Durch die Zeitumstellung kommt es ab der kommenden Woche zu veränderten Stoßzeiten im Berufsverkehr. Auf den Landstraßen in Hessen können Autofahrerinnen und Autofahrer hierbei vermehrt Wildtieren begegnen. Besonders in den Morgenstunden und in der Abenddämmerung erhöhen schlechte Sichtverhältnisse, Nässe und Wildwechsel das Unfallrisiko.
Das RP Kassel als Obere Jagdbehörde rät allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu besonderer Aufmerksamkeit. Dies gilt speziell in Waldgebieten und im ländlichen Bereich. Bei der Sichtung eines Wildtiers heißt das: runter vom Gas und die Stelle ganz langsam passieren. Auch auf nachfolgende Tiere muss geachtet werden.
Kommt es dennoch zu einem Unfall und ein totes oder verletztes Wildtier liegt am Straßenrand, rät das RP Kassel, folgende Punkte zu beachten:
- Ruhe bewahren.
- Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck).
- Die Polizei über 110 informieren. Diese verständigt die entsprechend zuständigen Jagdausübungsberechtigten (z.B. Forstamt oder Jagdpächter). Auch die besten Absichten erlauben es nicht, das Tier in das eigene Auto zu laden und mitzunehmen, hier droht schlimmstenfalls eine Anzeige wegen Jagdwilderei.
- Auf keinem Fall einem verletzten Tier nähern, da es panisch werden kann und möglicherweise versucht zu flüchten. Dadurch können weitere Unfälle verursacht werden.
- Ein totes Tier nicht anfassen, da Seuchen- und/oder Verletzungsgefahr besteht.
- Unfallbescheinigung vom Jagdpächter oder der Polizei ausstellen lassen (für die KFZ-Versicherung).
- Beweise dokumentieren (Schäden fotografieren).
- Tierhaare und Wildblut am Fahrzeug bis zu Klärung mit der Versicherung nicht beseitigen.
Des Weiteren macht das RP Kassel darauf aufmerksam, dass es einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, den Unfallort ohne Meldung zu verlassen. Vom Unfallort Flüchtenden können anschließend rechtliche Unannehmlichkeiten drohen.
Etwa 15.000 Rehe sowie knapp 4.000 Stück Schwarzwild fallen in Hessen jährlich dem Straßenverkehr zum Opfer. Bei Unfällen kommen häufig auch Menschen zu Schaden und es entstehen oft hohe Sachschäden. Bei einem Wildunfall wird das Wild mitunter nicht auf der Stelle getötet; oft können sich die Tiere mit schweren Verletzungen noch ein Stück weit davonschleppen. Dann müssen Jägerinnen und Jäger das verletzte Wild mit speziell ausgebildeten Jagdhunden nachsuchen, um es von seinen Qualen zu erlösen.
Jede und jeder Verkehrsteilnehmende kann durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren dazu beitragen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden und den Wildtieren unnötige Leiden zu ersparen.
Hintergrund:
Das Regierungspräsidium Kassel fungiert als Obere Jagdbehörde für das gesamte Land Hessen. Als solche übt das RP Kassel die Fachaufsicht über die Unteren Jagdbehörden aus, die bei den Landkreisen bzw. Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind. Dazu gehört u.a. auch die fachliche Beratung der Unteren Jagdbehörden. Die Obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr. Weitere Rechtsgrundlagen bestehen in der Hessischen Jagdverordnung. Darin sind die folgenden Bereiche näher geregelt: Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte.
Mehr Informationen: RP Kassel - Obere Jagdbehörde