Zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind der Verkauf und die Lagerung in den Geschäften gesetzlich geregelt. Bestimmte
Höchstlagermengen dürfen nicht überschritten werden. Nur konformitätsbewertete Feuerwerkskörper dürfen in den Handel gelangen und verwendet werden. Diese Feuerwerkskörper sind mit der von einer benannten Stelle vergebenen Registrierungsnummer und mit
dem CE-Zeichen gefolgt von einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet.
Zum Beispiel: 0489-F2-1234 (Registrierungsnummer), CE 0489 (CEKennzeichen)
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern muss zuvor dem zuständigen Regierungspräsidium schriftlich angezeigt werden. Den diesjährigen
Schwerpunkt der Überprüfungen in den Verkaufsstellen legt das RP auf die korrekte Kennzeichnung der Feuerwerkskörper und die vorliegende Anzeige bei der Behörde. Weiterhin werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums die höchstzulässigen Lagermengen und die Lagerbedingungen, etwa auf freigehaltene Fluchtwege und eingehaltene Brandschutzmaßnahmen, überprüfen. Bei gravierenden Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen den Händlern empfindliche Bußgelder.
Generell gilt: Die Silvesterknallerei ist immer gefährlich, denn Raketen, Böller und Knaller sind pyrotechnische Gegenstände und enthalten explosionsgefährliche Stoffe. Für das Silvesterfeuerwerk werden Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und der Kategorie F2 angeboten.
- Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Wunderkerzen, Knallteufel oder Silberregen. Diese Artikel dürfen nicht an Personen unter zwölf Jahren verkauft werden. Eltern sollten ihre Kinder diese „Knaller“ sicherheitshalber nicht ohne Aufsicht durch Erwachsene abbrennen lassen.
- Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Beim Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ist in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten.
Damit die Freude am Feuerwerk nicht getrübt wird, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher vorher unbedingt die Gebrauchsanleitung lesen und die Warnhinweise beachten.
Das RP Kassel warnt ausdrücklich davor, Feuerwerkskörper selbst herzustellen! Das Herstellen und Verwenden von Feuerwerk „Marke Eigenbau“ ist lebensgefährlich und strafbar. Die alljährlichen Unfälle mit diesen Explosivstoffen zeigen oft eine verheerende Wirkung. Splitter und andere Wurfstücke werden zu gefährlichen Geschossen, die den „Bastler“ und/oder Unbeteiligte ihr Leben lang zeichnen.