Regierungspräsidium Kassel

Edertal-Kleinern (Landkreis Waldeck-Frankenberg) darf sich weiterhin „Luftkurort“ nennen

Der Edertaler Ortsteil Kleinern im Landkreis Waldeck-Frankenberg erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, die in einem „Luftkurort“ vorzuhalten sind. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat daher nach eingehender Prüfung beschlossen, das Prädikat für Kleinern zu bestätigen.

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Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte heute im Rahmen einer kleinen Feierstunde in Kassel den Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Hessischen Wirtschaftsministers zur Bestätigung des Prädikats „Luftkurort“ an Bürgermeister Klaus Gier. „Kleinern liegt in einer der schönsten Mittelgebirgslandschaften Deutschlands. Hier in Hessens grünem Norden säumen die dicht bewaldeten Berge des Kellerwalds die Szenerie. Umgeben ist der Ort vom Naturpark Kellerwald-Edersee, in unmittelbarer Nähe liegt das UNESCO-Welterbe Nationalpark Kellerwald-Edersee. Für Urlauberinnen und Urlauber gibt es hier alles, was das Herz begehrt; ob Action und Abenteuer oder lieber Ruhe und Romantik. Von der Wohlfühl-Oase bis zum Wildpark, von Kanutouren oder Klettergarten bis zu Museum oder Malkurs sind die touristischen Möglichkeiten praktisch grenzenlos“, so Weinmeister, der Kleinern herzlich zum erneuten Erlangen des Prädikats gratulierte.

Mit seinen rund 600 Einwohnerinnen und Einwohnern hat Kleinern bereits zwölfmal am Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teilgenommen und 2009 den Landessieg in Hessen sowie 2010 eine Bronze-Auszeichnung beim Bundeswettbewerb eingefahren. Bereits seit 1983 besitzt Kleinern das Prädikat „staatlich anerkannter Luftkurort“, welches seitdem mehrfach bestätigt wurde. 2020 wurde erneut das turnusgemäße Überprüfungsverfahren eingeleitet. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2023 empfohlen, das Prädikat zu bestätigen. Der Empfehlung wurde durch den Hessischen Wirtschaftsminister zugestimmt. Mit der heute erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

 

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 144 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 20.03.2024).

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