Regierungspräsidium Kassel

DAS RP KASSEL RÄT DAZU, MEDIKAMENTE NUR ÜBER DIE BEHANDELNDEN TIERÄRZTE ZU BEZIEHEN

Obere Veterinärbehörde verfolgt Einfuhren von verdächtigen Präparaten

Die Einfuhr von Tierarzneimitteln aus Ländern, die nicht der EU angehören, ist europarechtlich grundsätzlich verboten. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel als Obere Veterinärbehörde appelliert deshalb an die Tierhalterinnen und Tierhalter in NordOstHessen, verschreibungspflichtige Tierarzneimittel nur bei ihren behandelnden Tierärztinnen und Tierärzten bzw. über diese zu beziehen. Wer Tierarzneimittel über das Internet bestellt, riskiert ein Bußgeld samt Verfahrenskosten – und bleibt ggf. auf den Kosten des bestellten Tierarzneimittels sitzen.

Die Einfuhr von Tierarzneimitteln aus dem Nicht-EU–Ausland ist Importbetrieben vorbehalten, die eine spezielle Erlaubnis dafür erhalten haben. Durch dieses Verbot soll sichergestellt werden, dass nur qualitätsgeprüfte Tierarzneimittel zur Anwendung kommen und die Anwendung immer im Rahmen einer Behandlung durch einen praktizierenden Tierarzt oder eine praktizierende Tierärztin erfolgt.

Trotzdem ist es über das Internet auch Tierhalterinnen und Tierhaltern möglich, Bestellungen in Drittländern aufzugeben und Tierarzneimittel zu erwerben. Das RP Kassel ist seit Anfang 2026 für die Verfolgung entsprechender Verstöße zuständig und geht diesen in Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung nach. Der Zoll informiert das RP Kassel über erfolgte Einfuhren von verdächtigen Präparaten. Nach Prüfung, ob es sich tatsächlich um Tierarzneimittel handelt, leitet das RP Kassel ein Bußgeldverfahren ein und zieht die eingeführten Tierarzneimittel zur Vernichtung ein. Im Bußgeldverfahren kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Im 1. Halbjahr 2026 kam es so zu 33 eingeleiteten Bußgeldverfahren.

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