Die nun zurückgezogene Allgemeinverfügung hatte das RP Kassel am 31. Januar 2022 veröffentlicht; sie sollte zunächst befristet bis zum 31. März dieses Jahres gelten. Mit der Verfügung war eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden sowie teilweise Sonn- und Feiertagsarbeit in bestimmten Kernbereichen zulässig, zum Beispiel bei der Versorgung mit Lebens- und Hygienemitteln, Medizinprodukten und Arzneimitteln sowie zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge, des Gesundheitssystems und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Angesichts der prognostizierten tendenziell positiven Entwicklung der pandemischen Lage ist zu erwarten, dass die Ausnahmebewilligung nicht über den 18. März 2022 hinaus benötigt wird. Die Allgemeinverfügung wurde deshalb mit Wirkung zum 19. März zurückgezogen.
Somit dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den von der Allgemeinverfügung betroffenen Unternehmen ab dem 19. März wieder nur noch im Rahmen der gesetzlich oder tariflich festgelegten Grenzen der Arbeitszeit beschäftigt werden.