Öffentliche Bekanntmachung: Wasserkraftanlage Mahlmühle in Haueda

Antrag der Frey Rudolf und Elisabeth eGbR auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß §§ 8, 9 und 14 WHG im Rahmen der Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftanlage Mahlmühle an der Diemel in Haueda

Antrag der Frey Rudolf und Elisabeth eGbR auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß §§ 8, 9 und 14 WHG im Rahmen der Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftanlage Mahlmühle an der Diemel in Haueda

Die Frey Rudolf und Elisabeth eGbR beantragen gemäß §§ 8, 9 und 14 WHG die wasserrechtliche Bewilligung zum Betrieb der Wasserkraftanlage Mahlmühle sowie die Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 und § 70 WHG in Verbindung mit § 43 Abs. 1 HWG für die Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftanlage Mahlmühle, Errichtung einer Querrechenanlage mit Fischabstieg und Errichtung einer Fischaufstiegsanlage in Verbindung mit einem Restwasserkraftwerk am Wehr.

Der Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung wird gemäß § 11 Abs. 2 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 HVwVfG öffentlich bekannt gemacht.

Innerhalb der Zeit vom 26.10.2026 bis einschließlich 09.12.2026 kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die Erteilung der Bewilligung beim Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel oder bei der Stadt Liebenau erheben (§ 11 Abs. 2 WHG, § 73 Abs. 4 HVwVfG).

Die Öffentliche Bekanntmachung und die dazugehörigen Antragsunterlagen finden Sie unter Downloads.

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