Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG

Vorhaben der Stadt Großalmerode zur Verlegung der Gelster im Bereich der Firma August Gundlach KG und der Bahnhofstraße in Großalmerode

Der Magistrat der Stadt Großalmerode beabsichtigt die Verlegung der Gelster im Bereich der Firma August Gundlach KG und der Bahnhofstraße in Großalmerode.

Durch die Maßnahme der Verlegung der Gelster wird der ordnungsgemäße Abfluss der Gelster im Planungsbereich der Firma August Gundlach KG und der Bahnhofstraße in Großalmerode wiederhergestellt. Die bestehende Verrohrung ist in diesem Bereich havariert und der ordnungsgemäße Wasserabfluss daher nicht mehr gegeben. Eine Instandsetzung der bisherigen Verrohrung und somit die Reparatur der Schadstelle ist nicht möglich. Daher bedarf es zwingend einer neuen Gewässerführung.

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