Die Stadt Waldkappel hat für die Trinkwassergewinnungsanlage „TB Harmuthsachsen 2“ die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt.
Gem. § 13 Abs. 1 Hessisches Wassergesetz (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), ist der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen für die Dauer von zwei Monaten in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht auszulegen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift der Wasserbehörde Bedenken erheben und Anregungen vorbringen.
Der Text der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, sowie das hydrogeologische Gutachten können vom 15.10.2026 bis zum 14.01.2027 im Beteiligungsportal unter folgendem Link eingesehen werden:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpks/beteiligung/themen/1009875Öffnet sich in einem neuen Fenster