Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der Dr. Bing Stiftung mit Sitz in Korbach
Die vom Vorstand in der Sitzung am 02.06.2026 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 24.06.2026
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 - (6) – 25