Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Stiftung Beiserhaus" mit Sitz in Knüllwald
Die vom Verwaltungsrat der Stiftung Beiserhaus im Umlaufverfahren einstimmig beschlossene Änderung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 und § 13 Absatz 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 24.09.2024
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 - (5) – 5