Stiftungen

Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Beiserhaus"

Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Stiftung Beiserhaus" mit Sitz in Knüllwald

Die vom Verwaltungsrat der Stiftung Beiserhaus im Umlaufverfahren einstimmig beschlossene Änderung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 und § 13 Absatz 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.

Kassel, den 24.09.2024

Regierungspräsidium Kassel

 

41 - 25 d 04/11 - (5) – 5

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