Puzzleteile

Grundsätze. Fakten. Herausforderungen.

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Wir – das sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Führungskräfte und der Behördenleitung – arbeiten nach diesen, gemeinsam entwickelten Grundsätzen:

  1. Das Regierungspräsidium Kassel ist die zentrale Verwaltungs- und Dienstleistungsbehörde für NordOstHessen (NOH). Bei bestimmten Aufgaben sind wir landesweit tätig.

  2. Wir vertreten die Interessen des Landes in der Region und die Interessen der Region im Land.
     
  3. Wir erfüllen durch ordnendes, eingreifendes, leistungsgewährendes und planendes Handeln die uns übertragenen Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit sowie des einzelnen nach Recht und Gesetz.
     
  4. Unser gesetzlicher Auftrag kann zu Konflikten mit Betroffenen führen. Sowie die Sach- und Rechtslage es nicht gestattet, solche Konflikte zu vermeiden oder zu lösen, tragen wir die notwendigen Entscheidungen im Interesse des Gemeinwohls als Behördeneinheit.
     
  5. Wir vertreten öffentliche Belange im Interesse der Menschen und zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.
     
  6. Im Zusammenwirken verschiedener Fachrichtungen gewährleisten wir gebündelte Entscheidungen und sorgen für einen Ausgleich widerstreitender Interessen.
     
  7. Wir erfüllen unsere Aufgaben unter Berücksichtigung der vielfältigen öffentlichen, regionalen, kommunalen und individuellen Interessen. Information und Beratung gehören zu unseren Dienstleistungen.
     
  8. Wir treffen auf der Grundlage von Recht und Gesetz qualifizierte, nachvollziehbare begründete und sprachlich verständliche Entscheidungen. Wir arbeiten sach- und ergebnisorientiert in einem angemessenen Zeit- und Kostenrahmen.
     
  9. Die Zusammenarbeit in unserem Hause findet in einem offen und ehrlichen Dialog statt, der zu ausgewogenen Entscheidungen führt. Projektmanagement, Teamarbeit und Qualitätskontrolle sowie ein umfassender Informationsfluss sind hierbei wichtige Instrumente.
     
  10. Unser Miteinander ist über die Hierarchiegrenzen hinweg von partnerschaftlichem Umgang und gegenseitiger Achtung geprägt.
     
  11. Das Regierungspräsidium regelt seine inneren Angelegenheiten selbstständig. Durch Aufgaben- und Vollzugskritik werden das Verwaltungshandeln, seine Organisation und Regeln überprüft und sich ändernden Bedürfnissen angepasst. Bewährtes wird beibehalten.
     
  12. Das Personalentwicklungskonzept ist transparent und bedarfsgerecht. Es beinhaltet ein nachvollziehbares und gerechtes Beurteilungssystem sowie eine aufgaben- und mitarbeiterorientierte Fortbildung auf allen Hierarchieebenen. Berufliche Entwicklung, Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind gewährleistet. Leistungen werden anerkannt und honoriert.
     
  13. Wir handeln eigenverantwortlich. Aufgabenwahrnehmung und Entscheidungsbefugnisse sind im Rahmen flacher Hierarchien weitgehend delegiert. Führungsverantwortung wird bewusst und kooperativ wahrgenommen. Die Führungskräfte unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und geben Ihnen den erforderlichen Rückhalt.
     
  14. Mit ständigem Lernen und konstruktiver Kritik bewahren und entwickeln wir unsere Kompetenz und tragen zur Leistungsfähigkeit des Regierungspräsidiums bei.
     
  15. Wir identifizieren uns mit dem Auftrag des Regierungspräsidiums, nehmen unsere Aufgabe engagiert und motiviert wahr und setzen unser Fachwissen sach- und ergebnisorientiert ein.

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