Neufassung der Stiftungssatzung der „Amtsrat Philipp Kühne´sche Familienstiftung

Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Amtsrat Philipp Kühne´sche Familienstiftung“ mit Sitz in Kassel

Die vom Vorstand in der Sitzung am 05.05.2024 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.

Kassel, den 25.03.2025

Regierungspräsidium Kassel

41 - 25 d 04/11 - (1) – 25

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