Das Land Hessen schafft mit der Biber-Billigkeitsrichtlinie die Möglichkeit, für Betroffene einen finanziellen Ausgleich für wirtschaftliche Schäden zu leisten. Gleichzeitig werden im Rahmen des hessischen Bibermanagements kostenlose Beratungen angeboten, die die Vermeidung von Schäden, der Optimierung von Präventionsmaßnahmen und der langfristigen Lösung von Konflikten dienen.
Die Billigkeit wird seitens des Landes Hessens als freiwillige Leistung gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Das zuständige Forstamt ist die erste Anlaufstelle bei Biberschäden.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer zur Biber-Billigkeitsrichtlinie