Maßnahmenplan des Vogelschutzgebietes „Schwalmniederung bei Schwalmstadt“

In-Kraft-Treten des Maßnahmenplans

Mit „NATURA 2000“ wird ein europaweit vernetztes Schutzgebietssystem aufgebaut, welches natürliche und naturnahe Lebensräume sowie bestandsgefährdete, wildlebende Tier- und Pflanzenarten erhalten soll. Ziel des Schutzgebietssystems ist die Sicherung der Artenvielfalt im Gebiet der europäischen Mitgliedstaaten. Die Verordnung über die Natura 2000-Gebiete im Regierungspräsidium Kassel vom 31. Oktober 2016 (StAnz. 46, S. 1389) ist seit dem 1. Dezember 2016 in Kraft.

Die oberen Naturschutzbehörden stellen nach § 31 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz (GVBl. 2023 S. 379) Bewirtschaftungspläne für Natura 2000-Gebiete auf. In Hessen setzen sich diese für jedes Gebiet, aus Grunddatenerhebung und Maßnahmenplan zusammen.

Für das Vogelschutzgebiet „Schwalmniederung bei Schwalmstadt“ liegt der Maßnahmenplan nach § 31 Hessisches Naturschutzgesetz nun vor. In diesem Plan werden die Maßnahmen dargestellt, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura-2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.

Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.

Die Aufstellung des Maßnahmenplans erfolgte unter Beteiligung der kommunalen Planungsträger und der anerkannten Naturschutzvereinigungen. Eigentümer und Nutzungsberechtigte wurden bei einem Runden Tisch am 11. Oktober 2022 über die wesentlichen Inhalte informiert.

Der Maßnahmenplan als Teil des Bewirtschaftungsplans tritt am 10.02.2025 in Kraft. Er ist für jedermann im Natureg Viewer einsehbar.

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