Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der KURT TWELKER Stiftung mit Sitz in Kassel
Die vom Vorstand in der Sitzung am 05.12.2024 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 20.05.2025
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 - (1) – 53