Die Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Gesamthöhe von 229,13 m, einer Nabenhöhe von 160 m, eines Rotordurchmessers von 138,25 m und eine Nennleistung von 4,26 MW sowie von 2 Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Gesamthöhe von 246,60 m, einer Nabenhöhe von 166,6 m, eines Rotordurchmessers von 160 m und eine Nennleistung von 5,56 MW.
Mit der Errichtung der 4 WEA werden 5 Altanlagen vom Typ Enercon E-40 – 5.40 zurückgebaut.