„Deutsche PalliativStiftung“

Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Deutsche PalliativStiftung“

Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Deutsche PalliativStiftung“ mit Sitz in Fulda

Die vom Vorstand in der Sitzung am 09.02.2024 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetz-buches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.

Kassel, den 20.05.2025
Regierungspräsidium Kassel

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