Bewirtschaftungsplan des Vogelschutzgebietes „Knüll“

Für das Vogelschutzgebiet 5022-401 „Knüll“ ist der Bewirtschaftungsplan nach § 31 Abs. 7 Hessisches Naturschutzgesetz am 19.05.2025 in Kraft gesetzt worden.

Im Rahmen von insgesamt sieben Runden Tischen wurde der Entwurf des Bewirtschaftungsplans vorgestellt. In diesem Rahmen wurden die kommunalen Planungsträger, die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Eigentümer und Nutzungsberechtigten beteiligt und über die wesentlichen Inhalte des Plans informiert.

An folgenden Terminen fanden die Runden Tische statt: 30.08.2023 in Hülsa, 12.09.2023 in Leuderode, 22.11.2023 in Neuenstein-Aua, 28.11.2023 in Schwarzenborn, 24.04.2024 in Weißenborn, 03.09.2024 in Christerode und 10.09.2024 in Friedigerode. Die im Rahmen dieser Termine vorgetragenen Anregungen wurden bei der Finalisierung des Plans berücksichtigt.

Der fertige Bewirtschaftungsplan wurde am 19.05.2025 auf dieser Internetseite veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt.

Die Dokumente und Karten sind unter der Rubrik „Downloads“ zu finden.

Zusätzlich wird der Bewirtschaftungsplan im Natureg-Viewer bereitgestellt, siehe Rubrik „Links“.

Vogelschutzgebiete bilden gemeinsam mit FFH-Gebieten das europaweit vernetzte Schutzgebietssystem „NATURA 2000“, welches natürliche und naturnahe Lebensräume sowie bestandsgefährdete, wildlebende Tier- und Pflanzenarten erhalten soll. Ziel des Schutzgebietssystems ist die Sicherung der Artenvielfalt im Gebiet der europäischen Mitgliedstaaten. Die Verordnung über die Natura 2000-Gebiete im Regierungspräsidium Kassel vom 31. Oktober 2016 (StAnz. 46, S. 1389) ist seit dem 1. Dezember 2016 in Kraft.

Die Oberen Naturschutzbehörden stellen nach § 31 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz (GVBl. 2023 S. 379) Bewirtschaftungspläne für Natura 2000-Gebiete auf.

Für das Vogelschutzgebiet „Knüll“ liegt der Bewirtschaftungsplan nach § 31 Hessisches Naturschutzgesetz nun vor. In diesem Plan werden die Maßnahmen dargestellt, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungsgrades für das Natura-2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.

Der Bewirtschaftungsplan wird nach § 20 Hessisches Naturschutzgesetz vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt.

Regierungspräsidium Kassel
- Obere Naturschutzbehörde -
Geschäftszeichen 0030-24-029r06-00014#2017-00004

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