- Zulassung von Lebensmittel- und Fleischbetrieben nach dem EU-Hygienepaket
- Fachaufsicht über die Landrätin/die Landräte und den Oberbürgermeister der Stadt Kassel auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts einschl. des Fleischhygienerechts
- zuständig für die Erteilung von Genehmigungen zur Herstellung diätischer Lebensmittel nach der Diätverordnung
- Zulassung von Gegenprobensachverständigen im Sinne des § 43 Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuch (LFBG)
- Ansprechpartner in grundsätzlichen Fragen des Lebensmittelrechts
Die für Ihren Wohnort zuständige Veterinärbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt ist erste Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Lebensmittelhygiene. Eine Übersicht der Veterinärämter des Regierungsbezirks Kassel und deren Kontaktdaten finden Sie unter den untenstehenden Downloads.
Für Verbraucherbeschwerden sollten Sie das zentrale „VerbraucherFenster Hessen“ unter den untenstehenden Links verwenden.