Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz fordert Arbeitgeber auf, für die in ihrem Unternehmen vorhandenen Arbeitsplätze und Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

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Das Arbeitsschutzgesetz fordert Arbeitgeber auf, für die in ihrem Unternehmen vorhandenen Arbeitsplätze und Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Durch eine systematische Überprüfung aller Betriebsbereiche sind in den Unternehmen die notwendigen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu ermitteln und konsequent umzusetzen. Die Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, ggf. muss "nachjustiert" werden. Ändert sich die Tätigkeit oder der Arbeitsplatz, kann auch eine Anpassung der Schutzmaßnahmen notwendig sein.

Die Gefährdungsbeurteilung ermöglicht Arbeitgebern, einen präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen zu etablieren. Durch ihre Einbindung in alle betrieblichen Abläufe kann sie auch als Managementinstrument im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses dienen.

Im Arbeitsschutzrecht wurden viele Detailregelungen durch die Einführung der Gefährdungsbeurteilung ersetzt. Sie räumt dem Arbeitgeber viele Freiheiten in der Gestaltung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ein, verlangt ihm aber auch die Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung für die Beschäftigten ab.

Die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes werden durch eine Reihe von Verordnungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge), welche die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes präzisieren. Zudem wurden auf Grundlage dieser Verordnungen und des Arbeitsschutzgesetzes eine Reihe von Ausschüssen etabliert, die in so genannten Technischen Regeln den Stand der Technik darlegen. Auch der Stand der Technik ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Die Arbeitsschutzexperten in den Regierungspräsidien hinterfragen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei ihren Betriebsüberprüfungen. Sie geben auch gerne Tipps zur Umsetzung und zur gerichtsfesten Dokumentation.

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