Arbeitsschutzorganisation

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat den Schutz der Beschäftigten in seinem Betrieb über eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation sicherzustellen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die Arbeitsschutzpflichten der Arbeitgeberin und des Arbeitgebers, wie das Festlegen von Aufgaben, Zuständigkeiten und Abläufen im Unternehmen zum Arbeitsschutz.

Die Broschüre GDA-ORGAcheckÖffnet sich in einem neuen Fenster gibt hier eine Hilfestellung zur Selbstbewertung der eigenen Arbeitsschutzorganisation als Online-Tool.

Weitere Unterstützung erhält die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt, die er nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zu bestellen hat. Sonderregelungen für kleinere Unternehmen enthalten die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Arbeitsschutz(management)systeme können sicherstellen, dass Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in allen unternehmerischen Entscheidungen und auf allen betrieblichen Ebenen systematisch berücksichtigt werden.

Der ASCA-Leitfaden Arbeitsschutzmanagement (im Downloadbereich) beschreibt alle wichtigen Punkte eines Arbeitsschutzmanagementsystems und gibt Hilfestellung beim Einführungsprozess.

Unternehmen mit einem Arbeitsschutzmanagementsystem können sich dieses durch unabhängige Experten der hessischen Arbeitsschutzbehörden untersuchen und bewerten lassen. Nach erfolgreichem Abschluss des Bewertungsverfahrens kann eine „ASCA-AMS-Bestätigung“ ausgestellt werden. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen mit separat geführtem als auch an Unternehmen mit integriertem Arbeitsschutzmanagementsystem. Nähere Informationen finden Sie im Download „ASCA-AMS-Bestätigung".

Klein- und Kleinstbetriebe finden Praxistipps und Werkzeuge für die Verbesserung ihrer Arbeitsschutzorganisation in der Download-Broschüre „Kleine Schritte – Große Wirkung“.

Neben den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsschutzdezernate bei den drei hessischen Regierungspräsidien berät Sie auch gerne das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung in allen Fragen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und des Arbeitsschutzmanagements. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist im Regierungspräsidium Gießen angesiedelt. Unternehmen, die Beratung und Unterstützung bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems wünschen, finden nähere Informationen im Folder „ASCA-Beratungskonzept“ (im Downloadbereich). Mehr Information zu den Themen Organisation des Arbeitsschutzes und Arbeitsschutzmanagement finden Sie auch im Portal Arbeitswelt HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.