Der WVS, Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze), der auch Betreiber der Antrifttalsperre mit Vorsperre ist, hat am 18. Dezember 2024 die Erteilung einer Gehobenen Erlaubnis gemäß § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den unveränderten Weiterbetrieb der Stauanlage in der Gemarkung Angenrod der Stadt Alsfeld sowie der Gemarkung Seibelsdorf der Gemeinde Antrifttal im Vogelsbergkreis beantragt.
Bekanntmachung
der wasserrechtlichen Entscheidung zum Antrag des WVS auf Erteilung einer Gehobenen Erlaubnis gem. § 15 WHG für den unveränderten Weiterbetrieb der Antrifttalsperre.
Die Bekanntmachung, den Erlaubnisbescheid und die Antragsunterlagen finden Sie unter Downloads.
Antrifttalsperre
Antrag des Wasserverbandes Schwalm (WVS)
Lesedauer:1 Minute