Der HWD, Bahnhofstraße 30, 34396 Liebenau, der auch Betreiber der Twistetalsperre mit Vorsperre ist, hat unter dem 27. November 2024 die Erteilung einer Gehobenen Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den unveränderten Weiterbetrieb der Stauanlage in den Gemarkungen Wetterburg und Braunsen der Stadt Bad Arolsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg beantragt.
Öffentliche Bekanntmachung
zum Antrag des HWD auf Erteilung einer Gehobenen Erlaubnis gem. § 15 WHG für den unveränderten Weiterbetrieb der Twistetalsperre
Die Öffentliche Bekanntmachung und die Antragsunterlagen finden Sie unter Downloads.
Twistetalsperre
Antrag des Hessischen Wasserverbandes Diemel (HWD)
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