Antrag des Hessischen Wasserverbandes Diemel (HWD)

Der HWD, Bahnhofstraße 30, 34396 Liebenau, der auch Betreiber der Twistetalsperre mit Vorsperre ist, hat unter dem 27. November 2024 die Erteilung einer Gehobenen Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den unveränderten Weiterbetrieb der Stauanlage in den Gemarkungen Wetterburg und Braunsen der Stadt Bad Arolsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg beantragt.

Öffentliche Bekanntmachung
zum Antrag des HWD auf Erteilung einer Gehobenen Erlaubnis gem. § 15 WHG für den unveränderten Weiterbetrieb der Twistetalsperre
Die Öffentliche Bekanntmachung und die Antragsunterlagen finden Sie unter Downloads.

Schlagworte zum Thema