Anerkennung der Hofmann Familienstiftung mit Sitz in Eichenzell als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 26. März 2025 errichtete Hofmann Familienstiftung mit Sitz in Eichenzell durch Stiftungsurkunde vom 28. April 2025 als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Kassel, den 09. Mai 2025
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 – (2) - 74