Anerkennung der Gerold Schötter Familienstiftung mit Sitz in Großenlüder als rechtsfähige Stiftung

Anerkennung der Gerold Schötter Familienstiftung mit Sitz in Großenlüder als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts

Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 23. Januar 2025 errichtete Gerold Schötter Familienstiftung mit Sitz in Großenlüder durch Stiftungsurkunde vom 24. Februar 2025 als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.

Kassel, den 27. Februar 2025

Regierungspräsidium Kassel

41 - 25 d 04/11 – (2) - 73

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